600 Euro steuerfrei für Gesundheitsförderung – Ihr Vorteil als Arbeitgeber

Gesunde Mitarbeitende – starkes Unternehmen. Der Gesetzgeber unterstützt betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeitendem können lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei eingesetzt werden – zusätzlich zum Gehalt.

Das stärkt nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft, sondern senkt die Ausgaben für krankheitsbedingte Ausfälle und erhöht Produktivität, Motivation und Arbeitgeberimage. Damit machen Sie Ihr Unternehmen attraktiver im Wettbewerb um Talente.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Mitarbeiter schätzen Arbeitgeber, die sich um ihre Gesundheit kümmern
  • Kostenersparnis: Bis zu 600 € pro Kopf steuerfrei nutzen – ohne Lohnnebenkosten.

  • Geringere Fehlzeiten: Gesundheitsförderung stärkt Resilienz und senkt Krankentage.

  • Stärkung der Arbeitgebermarke: Positionieren Sie sich als moderner, mitarbeiterorientierter Arbeitgeber.

  • Teamförderung & Motivation: Gemeinsame Maßnahmen stärken den Zusammenhalt.

Diese Maßnahmen können Sie steuerfrei fördern

Zertifizierte Präventionskurse (§20 SGB V)

Die 600 € können für Maßnahmen eingesetzt werden, die auf Prävention und Gesundheitsstärkung abzielen – konkret:

  • Rückenschule, Yoga, Nordic Walking

  • Stressbewältigung und Achtsamkeit

  • Ernährungskurse oder Suchtprävention

➡️ Teilnahmebestätigung reicht als Nachweis.

Nicht zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen

Auch firmeninterne Kurse sind möglich, z. B.:

  • Betriebssportgruppen

  • Fitnesstrainings nach Feierabend

  • Workshops zur Stressprävention oder Resilienz

➡️ Voraussetzung: Zielgerichtet, zweckgebunden, qualifiziert angeleitet.

Betriebliche Gesundheitsförderung im Arbeitsumfeld

Steuerfrei sind auch Maßnahmen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsstils:

  • Bewegungsfördernde Arbeitsplatzgestaltung

  • Ergonomische Schulungen & höhenverstellbare Schreibtische

  • Vorträge & Beratungen zur Stressbewältigung

Was ist nicht erlaubt?

  • Keine Entgeltumwandlung: Die Leistungen müssen zusätzlich zum Gehalt erbracht werden.

  • keine private Nutzung: Die Förderung muss betriebsbezogen und im Interesse der Gesundheitsprävention stehen.

Mitarbeiter findet Leistungen gut - Daumen hoch

Und wenn’s mehr als 600 € sind?

Kein Problem – der Betrag über 600 € ist zwar steuerpflichtig, aber unter bestimmten Voraussetzungen können auch darüber hinausgehende Maßnahmen steuerfrei sein. Beispiele:

Mitarbeiter schätzen Arbeitgeber, die sich um ihre Gesundheit kümmern
  • Investitionen in Betriebssport, Fitnessräume, Gesundheitstage

  • Ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes

  • Vorsorgeangebote und Check-ups

➡️ Entscheidend ist der überwiegend betriebliche Nutzen.

Ihre Vorteile als KMU auf einen Blick

✅ Bis zu 600 € steuerfrei je Mitarbeitendem

✅ Motivierte, gesunde Mitarbeitende

✅ Geringere Krankheitsausfälle

✅ Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke

✅ Einfache Umsetzung mit BenefitButler

Fazit – Gesundheitsförderung zahlt sich aus

Nutzen Sie die steuerlichen Spielräume, um Ihre Mitarbeitenden gezielt zu fördern.

Gemeinsam mit zertifizierten oder individuellen Angeboten investieren Sie in Zufriedenheit, Gesundheit und Unternehmensstärke – kostenbewusst und nachhaltig.

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Ihr nächster Schritt: Kostenloses Impulsgespräch vereinbaren

Möchten auch Sie Ihre Arbeitgebermarke stärken und gleichzeitig für gesündere, zufriedenere und produktivere Mitarbeitende sorgen? Dann lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie die Förderung der Gesundheit im Betrieb auch Ihr Unternehmen nachhaltig nach vorne bringt.


Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Impulsgespräch mit den BenefitButlern ein. Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihre betriebliche Gesundheitsförderung zu einem Highlight im Unternehhmen machen können. 🚀

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